CARPORT - BEWILLIGUNGEN ZUR AUFSTELLUNG DER KFZ-ÜBERDACHUNGEN

Bewilligungen zur Aufstellung der KFZ-Überdachungen

Der Bezirksvorsteher des Bezirks Maribor, Željko Vogrin, erklärt, dass für Überdachungen bis zu 30 m2 in der Regel keine Baubewilligung oder sonstige Projektdokumentationen notwendig seien. In einzelnen Fällen müsse lediglich das Einverständnis eingeholt werden.

Die Aufstellung der Montageüberdachungen-Carports für Parkzwecke ist im Grunde unumstritten, etwaige Komplikationen könnte es in Fällen geben, wo die Aufstellung der Überdachung aufgrund der Konstruktion nicht in das Erscheinungsbild der Umgebung passen würde, oder der Bauordnung oder der Größe des Baugrundes nicht entsprechen würde.

Der Aufstellungsplatz muss zuerst überprüft werden, daher ist es auch ratsam, sich bei der zuständigen Behörde zu informieren.



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